Die gesetzliche Krankenversicherung kündigen oder in eine andere wechseln? Oder soll es doch der private Krankenversicherungsschutz sein? Erfahren Sie warum sich vor einem Krankenkassenwechsel ein umfangreicher Vergleich der Leistungen lohnt und worauf man dabei achten solle.

Wie steht es um die Schwangerschaft in der privaten Krankenversicherung, welcheBeiträge zur Krankenversicherung sind steuerlich absetzbar, und wie der  Krankenversicherungsschutz der Kinder nach einer Scheidung geregelt wird. 

Krankenkassenwechsel:                                   

Leistung und Preis vergleichen vor dem Wechsel von einer Krankenkasse in eine andere macht sich ein umfangreicher Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherung schnell bezahlt. Denn nicht nur hinsichtlich der Höhe des Zusatzbeitrags unterscheiden sich die Kassen.
Ein Krankenkassenvergleich zeigt schnell, welche Leistungen die eine Kasse erbringt und eine andere nicht.

Interessiert sich eingesetzlich Krankenversicherter für einen Wechsel seiner Krankenkasse, führt an einem Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherung kein Weg vorbei. Die Kasse zu vergleichen, offenbart schnell die Unterschiede, vor allem auch in denBeiträgen. Das ist ein wichtiges Kriterium für viele. Ob die Krankenkassen Zusatzbeiträge von 0,50 Prozent oder 1,5 Prozent erheben, die zusätzlich zu dem festen Satz von 14,6 Prozent jeden Monat vom Gehalt abgezogen werden, machen einen erheblichen Unterschied aus.

Krankenkassekündigen:                                      

So machtman es richtig

Üblicherweise kann ein gesetzlich Versicherter nach mindestens 18-monatiger Mitgliedschaft in einer Krankenkasse mit zweimonatiger Kündigungsfrist kündigen. Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag oder streicht sie Prämien, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Worauf man dabei achten sollte.

Mit Blick auf die  unterschiedlich hohen Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen, die zwischen 0,6 und 1,7 Prozent liegen, kann sich ein Wechsel der Krankenkasse durchaus lohnen.

Ein gesetzlich Versicherter kann nach einer Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende die Krankenkasse kündigen.

So ist es im § 175 Absatz 4 desFünften Sozialgesetzbuches (SGB V) „Ausübung des Wahlrechts“ geregelt. Erfolgt die Kündigung also im Oktober ist sie zum 31. Dezember wirksam. Die Kündigung muss dabei schriftlich per Post oder Fax erfolgen.

Die kleine An­wart­schafts­ver­si­cherung:
Ohne erneute Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung

Während der kleinen An­wart­schafts­ver­si­che­rung unterbricht man die An­spar­phase in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung. Man zahlt also keine Alterungsrückstellungen ein. Vorteil: Bei Wiedereintritt erfolgt auch keine erneute Gesundheitsprüfung.

Die Anwartschaftsversicherung – nicht jedem, der sich neu mit dem Thema private Krankenversicherung (PKV) beschäftigt, ist dieser Begriff geläufig. Dabei geht es darum, dass sich ein privat Krankenversicherter bei einem Austritt aus seinem Tarif – etwa wegen eines Studiums oder Arbeitslosigkeit – das Recht sichert, dort wieder zu den ursprünglichen Bedingungen einzutreten.
Dabei unterscheidet man zwischen der kleinen und großen Anwartschaft. Bei der kleinen fällt für den Versicherten keine erneute Gesundheitsprüfung an, wenn er in den Tarif zurückkehrt. Bei der großen Anwartschaft rechnet der Versicherer zusätzlich mit dem ursprünglichen Eintrittsalter des Kunden. Der Kunde wird nach seiner Auszeit also so eingestuft, als hätte er die ganze Zeit weiter seinen Beitrag bezahlt.

Für beide Varianten der Anwartschaft gilt jedoch:

Leistungen für medizinische Behandlungen, also eine Kostenübernahme, gewährt der private Krankenversicherer während der Übergangsphase nicht.                                     
Diese Versicherung kann auch nur bei dem Anbieter abgeschlossen werden, bei dem man bereits versichert war. Oder wenn sich etwa Jugendliche, die bisher über ihre Eltern in der privaten Krankenversicherung versichert waren, die Option auf eine PKV sichern wollen. Das kann der Fall sein, wenn sie beispielsweise wissen, dass sie nach einer Ausbildung, in der sie versicherungspflichtig sind, zurück in die PKV wollen. In dieser Situation lohnt sich die Anwartschaft. Die jungen Erwachsenenbinden sich damit an denjenigen Versicherer, bei dem sie sich später versichern lassen wollen. Ein Vergleich der Anwartschaftsversicherung ist daher ratsam.