Wo das Finanzamt hilft – Umbau- und Renovierungsarbeiten in der Wohnung sind absetzbar

Das Finanzamt unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen bei den Kosten für Renovierungsarbeiten in der Wohnung. Kosten der Nebenkostenabrechnung sind teilweise ebenfalls erstattungsfähig.

Auch Kosten von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen sind unter bestimmten Umständen steuerlich absetzt bar.

 

Siehe Überarbeitung des BMF Rundschreibens zu diesem Thema aus 2016

Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater was hierzu für Sie gelten könnte.

Für mehr Informationen besuchen Sie sich gerne auch die Downloadseite der Wirtschaftsplaner und schauen Sie sich dort den Text “Wo das Finanzamt hilft” an.

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