Ein Risikoschutz im Schattendasein

Zugegeben, es erscheint uns allen wohl etwas befremdlich, sich mit der eigenen Gesundheit bzw. einer eintretenden Krankheit auseinanderzusetzen.

 

Doch besonders dann, wenn der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens von einer einzelnen Person (Freiberufler, Selbstständige, Firmeninhaber…) abhängig ist, ist diese Absicherung von besonderer Bedeutung, um im Krankheitsfall den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Natürlich lässt sich leicht anmerken, dass bereits

im Rahmen der privaten Krankenversicherung durch ein Krankentagegeld vorgesorgt wird und die dauerhafte Absicherung des persönlichen Bedarfserfolgen kann. Das Krankentagegeld als Lohnersatzleistung darüber hinaus einkommensteuerpflichtig ist jedoch primär dafür bestimmt, dem Geschäftsführer/Unternehmer das eigene Einkommen weiterhin zur Verfügung zu stellen und ist somit keinesfalls ausreichend, denn es wird maximal in der Höhe dessen ausgezahlt.

Um sämtliche Fixkosten (Lohn/Gehalt der Angestellten, Leasingraten, Finanzierungskosten, Miete, Auftragsfertigstellung, eigener Verdienstverlust usw.) aufwenden zu können und eine Existenzbedrohung des Betriebs zu vermeiden, muss nun jedoch eine andere Lösung her:

 

Diese Lösung trägt den Namen Betriebsausfallversicherung

 

Ausschließlich sie gleicht den finanziellen Verlust, der durch den gesundheitsbedingten Ausfall des Firmeninhabers entsteht, aus und leistet nach einer Karenzzeit Kapitalentschädigung zur Verwendung der beispielshaft oben aufgeführten Kosten.

Darüber hinaus sind Ausfallschäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Leitungswasser und Sturm/Hagel grundsätzlich versichert.

Hinsichtlich steuerliche Abzugsfähigkeit hat der Bundesfinanzhof eine Grundsatzentscheidung getroffen (Urteil vom 20.05.2009,

 

 

VIII R6/07). Demnach stellen die Prämien zu einer derartigen Versicherung grundsätzlich keine Betriebsausgaben dar und können vom steuerpflichtigen Versicherungsnehmer nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Der Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen der jeweiligen Unternehmen anpassen (z. B. individuelle Wahl der Haft-/Karenzzeit)

 

Mit einer Betriebsausfallversicherung wird das unkalkulierbare Risiko eines Ausfallschadens zu einem berechenbaren Kostenaufwand für Ihre Kunden. Sie ist eine unverzichtbare Stütze zur Stabilisierung des Geschäftsbetriebs.

 

Kontakt Deutscher Wertschutz e.V. 

030 25 44 5 200

info@dewe-ev.de

www.dewe-ev.de