Betriebliche Altersvorsorge ein ungeliebtes Thema bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern – ganz besonders im Mittelstand

 

Die betriebliche Altersvorsorge (BAV) steckt auch nach Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes noch voller Fallstricke für Arbeitgeber. Die alten vertraglichen Zusagen zur Betriebsrente stecken oft voller Fehler, die ein Haftungsrisiko bedeuten können.

 

Welche Rolle spielt die betriebliche Altersversorgung (BAV) in Deutschland?

Sie spielt eine ganz existentielle Rolle. Sie ist neben der gesetzlichen Rente die wichtigste Altersversorgungsquelle Deutschlands und politisch so bedeutend, dass unter großem Zeitdruck ein neues Gesetz auf den Weg gebracht werden musste, um die Versorgung im Alter zu verbessern und der drohenden Altersarmut entgegenzusteuern.

Die betriebliche Altersvorsorge ist in der Zukunft mehr denn je ein wichtiges Mittel die Fachkräfte im Betrieb zu halten. Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich über den Geldverlust den ein Angestellter erleidet, der die Gehaltsumwandlung nicht nutzt gar nicht im Klaren.

Für den zukünftigen Umgang mit der BAV wird es wichtig sein, sie ernst zu nehmen und ihr die Rolle im Unternehmen zuzuschreiben, die sie wirklich hat. Sie ist ein hervorragendes personalpolitisches Instrument, auf das keine Branche verzichten kann und der man sich auch rechtlich zu stellen hat. Davonlaufen nützt nichts.

Davonlaufen ist auch ein teures Verlustgeschäft für beide Seiten. Im Grunde bezahlt ja jeder Arbeitnehmer einen nicht unerheblichen Teil des Geldes was er für eine BAV verwenden kann jeden Monat. Eine BAV bezahlt sich aus Lohnsteuer und Sozialabgaben die der Arbeitgeber jeden Monat zu 100% an die Sozialversicherungsträger bzw an das Finanzamt überweisen muß. Durch eine Vereinbarung zur Gehaltsumwandlung wird quasi ein persönliches Rentenkonto des Arbeitnehmers eröffnet. Liegt das vor, ist der Arbeitgeber berechtigt einen entsprechenden Teil der Gehaltsabzüge beim Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern zu kürzen und auf dieses private Konto des Arbeitnehmers einzuzahlen. Klar gesprochen – wer keine Gehaltsumwandlung durchführt bezahlt eine und bekommt das Geld nicht wieder zurück. Das gilt übrigens für beide Teile – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – sitzen da in einem Boot. Das Vorurteil zum Thema Gehaltsumwandlung kostet alle die diese Klarheit zum Verfahren nicht haben sehr viel Geld was ihnen später einmal fehlt.

Ab 2019 und 2022 wird sie durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz noch unübersichtlicher vor allem für die Personalabteilung noch wesentlich arbeitsintensiver als bisher.

Wer findet sich im Betrieb in dem Wald von Gesetzesvorgaben und Durchführungsverordnungen denn überhaupt noch durch? In kleineren und mittleren Betrieben hat man mit Umsatz und Auftragsbeschaffung genug zu tun und das Geld ist erst recht nicht übrig um solche auf Versicherungswissen spezialisierten Kräfte in der Personalabteilung zu beschäftigen. Diese Unternehmen brauchen aber dringend dieses Fachwissen – nur dann wird sie das Thema nicht mehr verunsichern und sie können es endlich sorgenfrei als ein wichtiges Mittel, Arbeitskräfte zu halten, zur Freude aller einsetzen.

 

Wo liegen denn die Schwierigkeiten?

So wichtig und positiv die BAV für Unternehmen und Mitarbeiter ist, eines darf nie übersehen werden: Der Arbeitgeber trägt für die praktische Umsetzung dieses für ihn völlig fachfremden Themas die volle Haftung. Das wird sich auch durch das neue Gesetz auf absehbare Zeit nicht wesentlich ändern. Leider hat der Gesetzgeber die Gelegenheit nicht genutzt, die BAV einfacher zu machen und das Vertrauen in sie zu stärken. Vor allem ist nichts dafür getan worden den Informationsstand der Betroffenen zu verbessern.

Für Betriebsprüfer hat die öffentliche Hand Geld zur Verfügung – aber nicht für Berater die über die Geldverluste bei nicht genutzter BAV aufklären. Warum? Das kostet ja Geld, verringert die Steuereinnahmen und die Einnahmen für die Sozialversicherung. Da liegt eine gewisse Scheinheiligkeit – man schafft gute Möglichkeiten und dann hält man die Informationen unter dem Tisch damit sie nicht bekannt und genutzt werden. Der Betrieb ist allein gelassen und wird am Ende noch schadenersatzpflichtig gemacht weil er nicht auf Gleichbehandlung geachtet und genug aufgeklärt hat.

 

Was meinen wir genau damit?

In den letzten 15 Jahren sind hunderte von Änderungen in Gesetz, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen ergangen, die umgesetzt werden mussten. Die BAV ist rechtlich völlig überreguliert, ein fast undurchdringliches Dickicht. Für den Arbeitgeber ist das in der Frage der Durchführung und der Haftung der Fall und bei den Arbeitnehmern in Bezug auf den enormen Nutzwert. Dabei besteht für alle Beteiligten gar kein Problem wenn man die Sache richtig anfasst.

 

Man sagt der BAV nach, sie sei zu kompliziert.

Das ist auch so. Sie ist deshalb komplex, weil sie quasi mehrdimensional funktioniert und viele Rechtsbereiche durchdringt. Das ist Arbeitgebern des Mittelstands normalerweise überhaupt nicht bewusst. Sie nehmen nur den Versicherungsvertrag den ein Mitarbeiter bringt wahr, aber nicht die rechtliche Seite, die penibel zu beachten ist. Kleine Fehler können hier jahrzehntelange Zahlungsverpflichtungen auslösen und natürlich viel Ärger. Also lässt man am besten die Finger von der Sache.

 

Was läuft denn in der bisherigen Praxis da schief?

Fehler aus Unkenntnis und fehlendem Versicherungsfachwissen ziehen sich durch alle Durchführungswege. Gerade bei Pensionszusagen passiert es z.B. häufig, dass der Geschäftsführer bei Insolvenz wegen eines fehlenden Gesellschafterbeschlusses oder einer fehlerhaften Verpfändungsvereinbarung vor dem Nichts steht. Ein Formfehler in der Durchführung der im Ernstfall nicht mehr zu heilen ist.

Welche Mitarbeiterin der Personalabteilung kennt schon die Fristen um rechtzeitig das versicherungstechnische Verfahren bei Ausscheiden eines Mitarbeiters an den zuständigen Stellen anzumelden? Passiert das nicht, zahlt – nach neuester Rechtslage – der Arbeitgeber.

Auch die Versorgungszusagen selbst haben haarsträubende Formulierungen, die bis zur Nichtanerkennung führen können, was steuerlich erhebliche Probleme verursacht. Ein übliches Problem sind auch ganz normale Zusagen über Direktversicherungen oder Pensionskassen. Bei der Einrichtung wurde kaum Wert darauf gelegt, dass neben der Versicherungspolice auch eine arbeitsrechtliche Grundlage in Form einer Versorgungszusage dokumentiert worden ist.

Die ist aber existentiell, unverzichtbar und sollte auch zum Schutz des Arbeitgebers verstanden werden. Zusagen Ausgeschiedener werden falsch abgewickelt. Die überwiegende Mehrheit der Versorgungszusagen fehlt völlig oder ist falsch ausgefüllt. Und wenn etwas schiefgeht, greift für den Arbeitnehmer der volle Schutz des Betriebsrentengesetzes und das bedeutet für den Arbeitgeber meist höhere Ansprüche als ursprünglich eingerichtet. Es gibt hunderte von ziemlich erschreckenden Beispielen.

 

Wie haftet der Arbeitgeber dann genau?

Das kann ganz unterschiedlich sein. Ein paar Beispiele aus der Praxis: Die Firma muss z.B. eine Berufsunfähigkeitsrente zahlen, obwohl der Versicherungsvertrag keine Leistung vorsieht. Sollte der Versicherungsvertrag keine Rentenanpassungsregelung enthalten, muss der Arbeitgeber eine Erhöhung alle drei Jahre sehr aufwendig für alle Mitarbeiter prüfen und vornehmen. Er muss möglicherweise eine deutlich höhere Rente zahlen als im Versicherungsvertrag finanziert ist. Er muss vielleicht jetzt schon Beiträge zur Pensionskasse nachschießen, weil die Leistung nicht erwirtschaftet werden kann. Oder er muss einer „falschen“ Witwe lebenslang eine Rente zahlen, die nie rückgedeckt wurde. Auch hier gibt es haarsträubende Beispiele, die das Vertrauen in die bAV leider nicht erhöhen. Es geht immer um viel Geld und noch viel mehr Ärger.

 

Davon hört man aber bisher sehr wenig!

Das empfinde ich auch so. Dort ist bisher zum Glück noch wenig eskaliert. Die Fälle in denen es Unternehmen an den Fehlern einer BAV zerrissen hat waren bisher seltener und meistens auch nicht so öffentlich bekannt. Aber die Welt hat sich verändert. Die Rahmenbedingungen der BAV haben sich deutlich verschärft und die Zinssituation einiger Versicherer wird zu Leistungskürzungen führen – was auch schon mehrfach passiert ist. Inzwischen spüren Arbeitgeber immer öfter, in welcher Verantwortung sie stecken. Und das spricht sich langsam herum. Der große Ärger kommt aber erst noch, und zwar wenn Mitarbeiter ausscheiden oder in Rente gehen. Dann ändert sich auch das Verhältnis zum Arbeitgeber und die Hemmschwelle zur Einklagung der Ansprüche sinkt. Das wissen auch findige Anwälte, die sich auf dieses Klientel gerne fokussieren.

Alle diese Rechtsunsicherheiten und Fallen müssen aber nicht sein. Wenn das Thema betriebliche Altersvorsorge richtig installiert wird und eine Versorgungsordnung durch den Arbeitgeber eingerichtet ist. Ein BAV Fachmakler macht dies automatisch und kümmert sich auch im Sinne dieser Versorgungsordnung um alle anfallenden Vorgänge zur BAV dieses Betriebes. Wenn diese „Sicherheitsmaßnahme“ noch nicht bestehen sollte kann dies für alle künftigen Fälle geheilt werden. Auf jeden Fall sollte dann aber jede bestehende Versorgungszusage und der Versicherungsvertrag geprüft werden.

 

Wie konnte es denn überhaupt soweit kommen?

Die Situation ist gewachsen. Die BAV ist historisch geprägt durch Finanzdienstleister und Versicherer und wird durch viele andere Beteiligte begleitet. Alle haben ganz unterschiedliche Aufgaben, Ziele und Perspektiven. Von der Geschäftsleitung über Betriebsrat bis hin zu Personalabteilungen und Steuerberatern sind alle in diesem Prozess unverzichtbar. Aber niemand übernimmt die verantwortliche Gesamtführung und kontrolliert die rechtliche Umsetzung.

Bei Fragen oder Problemen wenden sich viele Arbeitgeber zuerst an den Makler, die Versicherung oder den Steuerberater. Es ist für den Arbeitgeber aber extrem wichtig, seine eigene rechtliche Perspektive prüfen zu lassen, für die er jahrzehntelang einsteht. Vermittler und Versicherer unterstützen nach Kräften, können aber diese Beratungslücke nur teilweise schließen. Wenn es dann sogar um individuelle rechtliche Beurteilungen und Lösungen geht, handelt es sich um Rechtsdienstleistung, die Vermittler, Versicherungen und Steuerberater nicht mehr leisten dürfen geschweige denn wollen. Das Haftungsrisiko ist ihnen verständlicherweise viel zu hoch.

Wir möchten keine Angst machen, wir möchten wachrütteln. Die BAV ist zu wichtig, als dass wir alte Fehler immer weiter praktizieren, man muss sich ihr nur neu stellen. BAV gehört ins Risikomanagement eines Unternehmens und wenn ein Unternehmen das Wissen nicht im Hause hält, müssen eben – wie bei anderen Prozessen ganz üblich – unabhängige Berater hinzugezogen werden. Ein Arbeitgeber muss im eigenen Interesse seine Gestaltungsrechte kennen und die Eckdaten vorschreiben.

 

 

Was kann man nach diesen warnenden Hinweisen künftig besser machen?

Für den zukünftigen Umgang mit der BAV wird es wichtig sein, sie wirklich ernst zu nehmen und ihr die Rolle im Unternehmen zuzuschreiben, die ihr zugedacht ist. Sie ist und bleibt eben ein hervorragendes Instrument, auf das keine Branche in der Zukunft mehrverzichten kann.

Unternehmen brauchen einfach nur Fachwissen – egal ob intern oder extern – solche gesellschaftsneutralen BAV Speziallisten findet man heutzutage zu Glück immer mehr. Mit den richtigen Beratern an der Seite ist auch die betriebliche Altersversorgung kein Fluch sondern ein echter Segen für Betrieb und Mitarbeiter.

Für die Jahre 2018 und 2019 hat der „Deutsche Wertschutz eV“ die Initiative „I like BAV“ ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es Arbeitgeber aber auch Arbeitnehmer zum Thema Betriebliche Altersvorsorge zu informieren. Ängste und Vorurteile durch neutrale und kompetente Aufklärung zu beseitigen, mit dem Ziel, das diese wichtige Einrichtung des deutschen Staates auch genutzt wird. Die Initiative des Vereins ist für alle Firmen und Arbeitnehmer kostenlos und kann telefonisch, per E Mail oder über den Kontakt auf der Internetseite angefordert werden.

 

DeWe e.V. 

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