Fast 110 Milliarden Euro haben die Deutschen 2016 verschenkt und vererbt. Versicherungsprodukte spielen bei der Vermögensübertragung eine wichtige Rolle, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden und Steuern zu sparen.

Die Zahl ist überraschend hoch. Mehr als zwei Drittel der Deutschen haben kein Testament. Nur 30 Prozent haben mit diesem wichtigen Dokument für den Fall der Fälle vorgesorgt, zeigt eine Umfrage des Deutschen Forums für Erbrecht.

Warum ist das so?

„Das liegt zu einem sehr großen Teil an der Unwissenheit über das gesetzliche Erbrecht“ „Dass der Ehegatte ohne Testament meist nur die Hälfte erbt, ist den wenigsten bekannt“.

Das liegt an der gesetzlichen Erbfolge (siehe Grafik). Im Erbrecht spielt die Verwandtschaft eine große Rolle – egal, ob man ein enges Verhältnis hatte oder sich nie gesehen hat. Selbst wenn ein Ehepaar keine Kinder hat, können noch Geschwister, Nichten und Neffen oder die Eltern des Verstorbenen zum Zug kommen.

Achtung bei unverheirateten Partnern

Besonders bitter kann das bei unverheirateten Paaren ausgehen. Liegt hier kein „letzter Wille“ vor, erhält ein nichtehelicher Partner laut der gesetzlichen Erbfolge nämlich gar nichts.

„Auf der anderen Seite beschäftigt man sich natürlich auch nur ungern mit dem eigenen Tod“. Wer jedoch später Ärger zwischen den Erben vermeiden wolle, sollte sich zumindest Gedanken zu seinen Wünschen machen oder mit einem Experten reden, rät jeder Experte. „Erst recht, wenn größere Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmen vorhanden sind.“

Rechtzeitig Verfügungen treffen

Sich früh mit der Nachfolgeplanung zu befassen und das Erbe rechtssicher zu regeln, ist nicht nur bei großen Vermögen und Unternehmern Pflicht. Komplexere Familienverhältnisse, Lebenspartnerschaften ohne Trauschein – im Grunde für jeden – besteht die Notwendigkeit über Nachlass nachzudenken und Verfügungen zu treffen. Genauso wie man rechtzeitig und planmäßig für das eigene Vermögen, den eigenen Ruhestand sorgen sollte, so ist auch der Nachlass zu ordnen. Sonst entsteht Streit und Zwist in der Familie und es freuen sich nur Anwälte und das Finanzamt über das Erbe.

 

Denn bei einem ungeregelten Nachlass kann es auch sein, dass die Erben einen erheblichen Teil des Vermögens in Form von Steuern an den Staat abgeben müssen. Wie hoch die Erbschaftsteuer ist, hängt vom Wert des Nachlasses ab und davon, wer erbt. Die einzelnen Verwandtschaftsgrade sind in unterschiedliche Erbschaft und Schenkungssteuerklassen eingeteilt, für sie gelten auch jeweils unterschiedliche Freibeträge (siehe Grafik).

Dabei gilt: Je näher die Verwandtschaft, desto weniger Steuern sind zu zahlen. Der Freibetrag für ein Kind des Verstorbenen liegt beispielsweise bei 400.000 Euro, bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind es nur noch 20.000 Euro. Ein Instrument, das hierbei durchaus Vorteile bietet, oft aber nicht bedacht wird, ist ein Versicherungsvertrag.

 

Bausteine für die Nachlassplanung

„Versicherungen können ganz elementare Bausteine der Nachlassplanung sein“ Das Wichtigste sei dabei das Ziel des Erblassers.

„Soll vor allem befürchteter Streit zwischen Erben vermieden werden? Will man Erbschaftsteuern sparen? Oder soll eine Person mehr beziehungsweise einen ganz bestimmten Vermögensteil erhalten und die anderen Erben dagegen mit weniger abgefunden werden? Die meisten Ratsuchenden hätten gerne alles auf einmal.“

Das ist aber meist nicht möglich. Die goldene Regel der Nachlassplanung ist für Experten daher, dass sich Verbraucher kompetente Unterstützung suchen, die ihnen bei wichtigen Fragen zur Seite steht. Die Beispiele, wie man Versicherungsverträge für die Vermögensübertragung einsetzen kann, sind wahrlich vielfältig. Eine Aufgabe an die Police kann es etwa sein, Liquidität zu schaffen. „Wenn die Erbmasse zum Beispiel überwiegend aus Immobilien oder einem Unternehmen besteht und der Erbe nun beispielsweise wegen der Pflichtteilsansprüche andere auszahlen muss oder das Finanzamt Erbschaftsteuern haben will. Dann muss der Erbe Liquidität haben“

Ist das nicht der Fall, muss er sein eigenes Vermögen anzapfen (so vorhanden), um diese Ansprüche zu bedienen. Oder er muss die geerbte Immobilie beleihen oder die Immobilie beziehungsweise das geerbte Unternehmen verkaufen.

Hier sind Risikolebensversicherungen sinnvoll, in denen der Erbe als Begünstigter eingesetzt wird. Dann kann er die Forderungen aus den Auszahlungen des Versicherungsvertrags erbringen und muss eben nicht alles aus dem eigenen Vermögen bezahlen. Eine weitere interessante Lösung ist das Vererben einer Rente. Das ist zum Beispiel bei den Einmalbeitrags-Fondspolicen der Helvetia oder bei der Allianz mit „Schatzbrief“ und „Vermögenspolice“ möglich.

 

Achtung ältere Verfügungen neuen Gegebenheiten anpassen

 Elementar wichtig bei der Nachlassplanung ist es, auf mögliche Veränderungen der Lebenssituation zu reagieren. „Immer wenn es zu einer wichtigen Änderung im Leben kommt, wie etwa die Geburt eines Kindes, eine Eheschließung oder Scheidung, größere Veränderungen beim Besitz, eine Unternehmensgründung oder beim Kauf einer Immobilie, sollte der Nachlass geprüft und an die jeweiligen Wünsche angepasst werden“, Das ist gerade auch bei Versicherungsprodukten wichtig. Denn früher einmal im Vertrag vereinbarte Bezugsrechte beispielsweise gelten bis zum Widerruf weiter. So kann es im Todesfall der versicherten Person dann doch wieder zu unerwünschten Folgen kommen. Und dann ist es mit dem schönen Familienfrieden schon wieder vorbei.

Darum ist es sinnvoll sich rechtzeitig fachgerecht beraten zum lassen. Ein Steuerberater oder ein kompetenter Versicherungsmakler können da gute Ratschläge geben.