Im November hat sich die große Koalition auf einen Kompromiss bei der Grundrente geeinigt. Damit sollen Rentner ab 2021 unter bestimmten Voraussetzungen mehr Geld bekommen. Nun gibt es viele Reaktionen darauf positiv wie negativ.

Noch ist bis zum Start 2021 einiges zu regeln und festzulegen. Hier ein erster Überblick über das was schon feststeht.

Die Grundrente wird nicht als fester oder prozentualer Betrag auf die Rente gezahlt. Die Berechnung ist wesentlich komplizierter.

Rentner sollen zukünftig einen Zuschlag erhalten, wenn sie 35 Jahre Beiträge gezahlt haben, die im Schnitt einem Wert zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittseinkommens der Bundesrepublik entsprechen.

Was heißt das?  Die Rente wird mit sogenannten Entgeltpunkten errechnet. Ein Durchschnittsverdiener bekommt pro Jahr einen solchen Punkt. 30 bis 80 Prozent des Durchschnittseinkommens entsprechen also 0,3 bis 0,8 Entgeltpunkten im Jahr. Durch die Grundrente werden Entgeltpunkte bei all jenen verdoppelt, die im Schnitt der 35 Jahre nur zwischen 0,3 und 0,8 Punkte pro Jahr angesammelt haben – allerdings nur auf maximal 0,8 Punkte pro Jahr. Der so berechnete Rentenaufschlag wird in einem weiteren Schritt um 12,5 Prozent verringert. Derzeit gibt es pro Entgeltpunkt im Westen 33,05 Euro und im Osten 31,89 Euro Rente.

BEISPIEL: Eine Friseurin mit 40 Jahren Lohn auf einem Niveau von 40 Prozent des Durchschnitts käme im Schnitt auf 0,4 Entgeltpunkte pro Jahr. Ihre bisherige monatliche Rente würde im Westen damit 528,80 Euro betragen. Nach dem beschriebenen Verfahren würde ihren Entgeltpunkte für 35 der 40 Jahre um 0,4 pro Jahr erhöht (Rechnung: 35 x 0,4 x 33,05 Euro = 462,70 Euro) – und von diesem Zuschlag dann 12,5 Prozent abgezogen. Damit läge der Grundrenten-Zuschlag in ihrem Fall bei 404,86 Euro. Insgesamt käme die Frau also auf 933,66 Euro Rente.

Voraussetzungen, Höhe, Entgeltpunkte, Einkommensprüfung, Freibetrag.

Mit der Grundrente sollen Lebensleistungen gewürdigt und so für mehr Gerechtigkeit gesorgt werden: Wer mehr Leistung als andere erbracht hat, muss auch im Alter mehr Geld zur Verfügung haben. Die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) initiierte Grundrente ist somit auch ein Instrument zur Vermeidung der Altersarmut.

Welches Konzept steckt hinter der Grundrente?

Die Grundrente soll Geringverdiener im Alter besserstellen und dafür sorgen, dass ihnen mehr zusteht als nur die Grundsicherung im Alter. Sie ist ein Zuschlag auf die Rentenansprüche von Geringverdienern und soll zum 1. Januar 2021 eingeführt werden. Die Grundrente ist übrigens keine Sozialhilfeleistung, sondern eine Anerkennung für eine Lebensleistung.

Wer erhält die Grundrente?

Erstens Geringverdiener, zweitens Menschen, die sogenannte „Grundrentenzeiten“ erfüllen. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen Empfänger einer Grundrente sein werden. Da viele Frauen mit Rücksicht auf ihre Familien häufig in Teilzeit und teilweise auch in eher schlecht bezahlten Berufen gearbeitet haben, werden sie eine große Gruppe der Grundrenten-Bezieher darstellen. Auch viele Ostdeutsche, die für niedrige Löhne gearbeitet haben, werden von der Grundrente profitieren.

Was sind „Grundrentenzeiten“?

Man muss eine bestimmte Zeit in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben – man spricht von „Beitragsjahren“. Für den Erhalt der Grundrente müssen 35 Beitragsjahre auf ihrem Rentenkonto stehen. Hierzu zählen neben Beiträge aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit auch Zeiten der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.

Ab wann gilt man als „Geringverdiener“?

Jeder, der Beiträge in die Rentenversicherung zahlt, erhält dafür Entgeltpunkte (EP) gutgeschrieben. Voraussetzung für die Grundrente ist, dass der Durchschnittswert der Entgeltpunkte aus den “Grundrentenzeiten” des gesamten Versicherungslebens unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegt.

Wie berechnet sich die Grundrente?

Die Rente wird grundsätzlich mittels sogenannter EP errechnet, deren Anzahl sich aus der Höhe des Einkommens ableitet. Wer beispielsweise über ein Gehalt verfügt, das exakt dem durchschnittlichen Verdienst aller Beschäftigten entspricht, bekommt pro Arbeitsjahr einen EP. Konkret bedeutet das, dass der EP im Westen für eine Summe von 33,05 Euro steht, im Osten für 31,89 Euro. Menschen, die beispielsweise nur 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes erwirtschaften, erhalten einen EP-Wert von 0,3. Bei der Grundrente wird dieser Wert so lange verdoppelt, bis die Grenze von 0,8 EP erreicht ist. Die erreichte EP-Zahl wird dann aber in einem weiteren Schritt um 12,5 Prozent verringert.

Damit soll sichergestellt werden, dass die Bezieher der Grundrente nicht mehr Geld im Portemonnaie haben, als Personen, die mit eigener Erwerbsarbeit so viel verdient haben, dass sie nur knapp über der Grundrenten-Bedürftigkeit liegen.

Beispiel: Wie sieht eine Berechnung aus?

Eine Friseurin mit einem EP von 0,4 würde ohne Grundrente 528,80 Euro Rente erhalten. Damit wäre sie in der Falle der Altersarmut gefangen. Dank der Grundrente ergibt sich nun nach der oben beschriebenen Muster-Rechnung ein Zuschlag von 404,86 Euro. Die Friseurin hat insgesamt also 933,66 Euro als Rente zur Verfügung.

Müssen Betroffene einen Antrag auf Grundrente stellen?

Nein. Um eine Grundrente zu erhalten, muss niemand einen Antrag stellen – sie wird von der Deutschen Rentenversicherung automatisch ausgezahlt.

Achtung: Erst 2021 soll die Grundrente starten.

Einkommensprüfung statt Bedürftigkeitsprüfung: Warum?

Bei einer Bedürftigkeitsprüfung hätten die Betroffenen sämtliche Vermögensverhältnisse offenlegen müssen. Das hätte bedeutet, dass etwa der Wert des selbstgenutzten Wohneigentums genauso berücksichtigt worden wäre wie der Wert des Autos oder Rücklagen für die Bestattung. Bei den Koalitionsverhandlungen zur Rente wurde darauf verzichtet, weil man nicht wollte, dass beispielsweise das gerne zitierte alte Mütterchen aus ihrem Haus ausziehen muss.

Das Ergebnis dieses Kompromisses besteht nun darin, dass lediglich eine Einkommensprüfung vorgenommen wird. Bei der Einkommensprüfung ist – wie das Wort schon sagt – in erster Linie das Einkommen das Kriterium, das darüber entscheidet, ob jemand eine Grundrente bezieht oder nicht. Um sie zu erhalten, dürfen Alleinstehende nicht über 1.250 Euro und Paare nicht über 1.950 Euro verdienen.

Gibt es einen Freibetrag zur Rente?

Ja. Bei Rentnern, die Zuschüsse in Form von Wohngeld erhalten, soll die Grundrente nicht voll als Einkommen angerechnet werden. Die Details zu dieser Regelung sind aktuell noch nicht geklärt. Klar ist hingegen, dass das Wohngeld alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden soll.

Wer 25 Jahre lang in die Rentenversicherung versichert war, soll zudem einen Freibetrag in der Grundsicherung erhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Alterseinkünfte in jedem Fall für langjährig Versicherte oberhalb der Grundsicherung liegen. Fest steht, dass der Freibetrag die Obergrenze von 212 Euro nicht überschreiten darf.

Wie wird die Grundrente finanziert?

Die Grundrente wird steuerfinanziert. Dazu soll bis 1. Januar 2021 eine Finanztransaktionssteuer eingeführt werden, mit deren Einnahmen der Großteil der Kosten abgedeckt werden kann. Experten gehen davon aus, dass die Einführung der Grundrente zum selben Zeitpunkt im ersten Jahr 1,5 Milliarden Euro kostet.